Kurz gesagt
- Schweizer Pass: kein Visum für Reisen bis 90 Tage.
- Pass aus Indien, Sri Lanka, Pakistan, Bangladesch, Nepal, Afghanistan, den Philippinen und einigen weiteren Ländern: Normalerweise braucht es ein Visum der Botschaft. Mit Ihrer gültigen Schweizer Aufenthaltsbewilligung bekommen Sie aber das e-Visum online. Mit eVisas.ch CHF 70, alles inklusive.
- Das e-Visum gilt für eine Einreise und für Ferien oder Geschäftsreisen, nicht für Arbeit oder Studium.
Checkliste: e-Visum mit Schweizer Bewilligung
Haken Sie ab, was Sie schon haben. Die Häkchen bleiben auf Ihrem Gerät gespeichert.
So läuft es
Das e-Visum ist ein elektronisches Dokument. Sie zeigen es bei der Einreise ausgedruckt oder auf dem Handy, zusammen mit Pass und Schweizer Ausweis. Die Grenzbeamten können auch Rückflug, Hotel und Geld sehen wollen. Nehmen Sie die Unterlagen also mit.
Tipps
- Nur für Ferien und Geschäft: Wer in der Türkei arbeiten oder studieren will, braucht ein Visum der türkischen Botschaft.
- Mit Schweizer Pass brauchen Sie nur einen Pass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
- Rückreise in die Schweiz: Nehmen Sie Ihren gültigen Ausländerausweis mit. Mehr dazu in unserem Artikel über das Einreisesystem EES.
- Unsicher, ob Ihr Pass dazugehört? Schreiben Sie uns auf WhatsApp. Wir sagen es Ihnen kostenlos.
So geht es mit uns
- Unterlagen schickenLaden Sie Ihre Dokumente beim Antrag hoch oder schicken Sie sie uns auf WhatsApp.
- Wir prüfen und reichen einWir kontrollieren alles, füllen die Formulare aus und reichen den Antrag ein. Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen.
- Visum erhaltenWir halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden, bis das Visum da ist.
Quellen
- Aussenministerium der Türkei: Visa Information for Foreignersmfa.gov.tr
- Generalkonsulat der Türkei in Los Angeles: Info Note zum e-Visum mit Visum oder Aufenthaltsbewilligunglosangeles-cg.mfa.gov.tr
- Republik Türkei: e-Visa-Systemevisa.gov.tr
Wir stützen uns nur auf Behörden und offizielle Stellen. Regeln können sich ändern: Prüfen Sie vor der Reise die Quelle.
Etwas falsch oder veraltet? Schreiben Sie uns: [email protected]