Kurz gesagt
- Das Entry/Exit System (EES) läuft seit dem 10. April 2026 voll an allen Aussengrenzen des Schengen-Raums, auch in der Schweiz. Begonnen hat es schrittweise am 12. Oktober 2025.
- Erfasst werden Reisende aus Ländern ausserhalb von EU und EFTA, die für einen Kurzaufenthalt kommen: bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Statt eines Stempels werden Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert.
- Wer eine Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-Staates hat, wird nicht erfasst, also auch nicht mit einer Schweizer Bewilligung. Pass und Ausweis müssen Sie an der Grenze trotzdem zeigen.
Was ist das EES?
Das EES ist ein elektronisches Register an den Schengen-Aussengrenzen, also zum Beispiel am Flughafen Zürich, wenn Sie aus Dubai, Colombo oder Istanbul zurückkommen. Es speichert Name und Passdaten, Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild, Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise sowie allfällige Einreiseverweigerungen.
Laut EU-Kommission ersetzt das EES seit dem 10. April 2026 die Stempel im Pass. Das System zählt die Tage automatisch und erkennt, wenn jemand länger bleibt als erlaubt.
Wer wird erfasst?
Staatsangehörige von Ländern ausserhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Islands und Norwegens, die für einen kurzen Aufenthalt in den Schengen-Raum reisen, mit oder ohne Visum.
Ein typisches Beispiel: Ihre Eltern aus Sri Lanka, Indien oder der Türkei besuchen Sie in der Schweiz. Sie werden bei der Einreise im EES erfasst, und ihre Tage im ganzen Schengen-Raum werden gezählt.
Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, der EU, Liechtensteins, Islands und Norwegens betrifft das EES nicht.
Ich lebe mit einer Bewilligung in der Schweiz. Was gilt für mich?
Die EU-Kommission schreibt: Wer eine Aufenthaltsbewilligung oder ein Visum für einen längeren Aufenthalt eines Landes hat, das das EES nutzt, wird nicht erfasst. Es werden keine Fingerabdrücke und kein Gesichtsbild genommen. Die Schweiz nutzt das EES, Ihre Schweizer Bewilligung zählt also.
Die normale Grenzkontrolle bleibt aber: Zeigen Sie Ihren Pass zusammen mit Ihrem Ausländerausweis.
Auch Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern mit einer Aufenthaltskarte sind befreit, und zwar auch dann, wenn sie allein reisen. Wer keine solche Karte hat, wird erfasst.
Praktische Tipps
- Ausweis immer mitnehmen, wenn Sie den Schengen-Raum verlassen, zum Beispiel für Ferien in Dubai, der Türkei oder Ihrem Heimatland. Ohne Bewilligung kann die Kontrolle Sie wie eine Kurzaufenthalterin oder einen Kurzaufenthalter behandeln.
- Gültigkeit prüfen: Läuft Ihr Ausweis bald ab, kümmern Sie sich vor der Reise um die Verlängerung.
- Besuch aus dem Ausland: Erklären Sie Ihren Gästen, dass bei der ersten Einreise Fingerabdrücke und ein Foto genommen werden, und dass ihre Tage im ganzen Schengen-Raum zusammengezählt werden.
- ETIAS ist etwas anderes: Die neue Reisegenehmigung ETIAS ist noch nicht gestartet. Mehr dazu in unserem Artikel über ETIAS.
Quellen
- Europäische Kommission: «The Entry Exit System is fully operational since 10 April 2026. Who is exempt?» (27.07.2026)home-affairs.ec.europa.eu
- Europäische Kommission: Entry/Exit System (EES)home-affairs.ec.europa.eu
- EDA, Schweizerische Botschaft London: Entry/Exit System (EES) (16.04.2026)schweiz-vereinigteskoenigreich.eda.admin.ch
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